Aktuell

[2016/10/17]

Forderung nach einer digitalen Nationalkinemathek

Bundesarchiv unterscheidet zwischen „Archivgut des Bundes“ und „nationalem Filmerbe“ – Gemeinsames Filmerbe-Portal

17. Oktober 2016. – In seiner Vortrag auf dem Filmerbe-Festival Film:ReStored_01 in Berlin am 23. September 2016 bezog der Präsident des Bundesarchivs Michael Hollmann auch Position zum nationalen Filmerbe. Dabei unterschied er zwischen „nationalem Filmerbe“ und „Archivgut des Bundes“. Letzteres sei „unveräußerlich und dauerhaft zu erhaltendes Kulturgut“ und allgemein zugänglich zu machen. Allerdings rechnete er weder alle Filme aus dem Archivgut des Bundes noch die Filmbestände anderer Archive insgesamt zum Filmerbe. Dieser integrale Ansatz schließe „zwar nichts und niemanden aus“ und sei „auf den ersten Blick ebenso idealistisch wie irenisch“ – er sei aber nicht operationalisierbar in dem Sinne, „dass eine die Institutionen übergreifende Strategie mit diesem Ansatz arbeiten könnte.“

Hollmann plädierte daher für eine Auswahl. „Vorrangig“ sollte ein Kriterienkatalog „von formalen und inhaltlichen Argumenten“ bestimmt werden, nach denen ein Film zum Filmerbe zu rechnen sei. Dieser Katalog solle vom Kinematheksverbund unter Hinzuziehung der Expertise der Filmwissenschaft ausgearbeitet und zur Diskussion gestellt werden. Ziel sei es, „möglichst rasch“ eine regelmäßig zu überprüfende und zu aktualisierende Prioritätenliste zu haben, „nach der die Filme digitalisiert und so gleichermaßen gesichert und für die möglichst allgemeine und niedrigschwellige Nutzung zugänglich gemacht werden.“

Der Idee einer „Nationalkinemathek“, in der die filmischen Originale körperlich zusammenführt würden, erteilte er eine klare Absage; eine „digitale Nationalkinemathek“ solle aber die hochwertigen digitalen Kopien zusammenfassen.

Michael Hollmann kündigte zudem an, das filmarchivische Profil des Bundesarchivs schärfen und dessen Aufgaben innerhalb des Kinematheksverbundes einer „grundsätzlichen Kritik“ unterziehen zu wollen. So werde sich das Bundesarchivs auf seine Kernaufgaben konzentrieren: „Die Übernahme und Erschließung der in seinem archivischen Zuständigkeitsbereich entstandenen Filme, die konservatorische Sicherung der in seiner Obhut befindlichen originalen Filmmaterialien und deren Digitalisierung zu dem doppelten Zweck der langfristigen Sicherung und der zeitgemäßen Bereitstellung für die Nutzung.“ Dagegen will sich das Bundesarchiv aus der Sammlung von Filmen nicht-staatlicher Provenienz sowie von filmbegleitenden Materialien zugunsten der Deutschen Kinemathek zurückziehen. Bei der filmografischen Datensammlung strebt es eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Deutschen Filminstitut an.

Bei der technischen Umsetzung der Sicherung des nationalen Filmerbes – „verstanden als Projekt zur digitalen Sicherung und Zugänglichmachung der zentralen Werke des deutschen Filmschaffens“ – beanspruchte Hollmann für das Bundesarchiv die zentrale Führungsrolle sowohl bei der Definition der technischen Parameter der Digitalisierung, deren praktischer Durchführung und der Langzeitsicherung als auch bei der technischen Verantwortung für ein „gemeinsames Filmerbe-Portal“.

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