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[2016/04/24]

Behalten oder vernichten?

Physische Datenträger audiovisueller Dokumente nach der Digitalisierung

24. April 2016. – In einem Positionspapier untersucht der Schweizer Verein Memoriav, wie mit den physischen Datenträgern von audiovisuellen Dokumenten – behalten oder vernichten? – nach erfolgter Digitalisierung zu verfahren ist.

Als Ergebnis einer Expertendiskussion, die auch den internationalen Fachdiskurs einbezieht, kommt Memoriav zu dem Schluss, dass die analogen Originale – also jene Trägermaterialien, die als Ausgangspunkt der Digitalisierung dienten – mindestens so lange aufzubewahren sind, wie ihre Lesbarkeit gewährleistet ist. Das Dokument stellt zudem vier Bedingungen auf, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen, sollte von diesem Grundsatz abgewichen werden.

Das Positionspapier von Memoriav steht somit in scharfer Opposition zur Kassationspraxis des Bundesarchiv-Filmarchivs. Andererseits stützt es die strikte Ablehnung u.a. durch den Kinematheksverbund des Vorschlags der PwC-Gutachter, nach der Digitalisierung „aus Kostengründen [...] nur eine sehr selektive analoge Archivierung“ vorzunehmen.

Zum Positionspapier "Behalten oder vernichten?" (pdf)

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