Abschluss des Petitionsverfahrens:
Unsere Stellungnahme


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Stellungnahme der Initiative „Filmerbe in Gefahr“ zum Abschluss des Petitionsverfahrens durch den Deutschen Bundestag am 26. Februar 2015 und zur Begründung


Am 26. Februar 2015 hat der Deutsche Bundestag unsere Petition „Filmerbe in Gefahr“ vom 26. November 2013 abschließend beraten. Das Anliegen der Petition erkannte er als berechtigt an. Dennoch beschloss er, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.“ Damit erkennt der Deutsche Bundestag aber auch an, dass die Sicherung und die Zugänglichkeit des Filmerbes im digitalen Zeitalter tatsächlich erst teilweise gewährleistet ist.

Die folgende Aufstellung macht auf den weiterhin bestehenden großen Handlungsbedarf aufmerksam. Die kursiv gesetzten Teile greifen die Antwort des Petitionsausschusses auf.

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

1.1. Zuständigkeit der Filmförderungsanstalt (FFA) für Digitalisierungen des deutschen Filmerbes (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Filmförderungsgesetzes)

Tatsächlich hat die FFA seit der letzten Novellierung auch die Aufgabe, „die Digitalisierung des deutschen Filmerbes zu fördern“. Die entsprechende Richtlinie1 ist allerdings sehr restriktiv gefasst. So können nur Rechteinhaber einen Antrag stellen, was verwaiste Werke von vornherein von der Förderung ausschließt. Der Film muss zudem vorher im Kino ausgewertet worden sein – diese Regelung übersieht, dass Archivfilme nicht kino-kommerziell ausgewertet werden. Nicht nachvollziehbar ist, warum nur programmfüllende Filme förderungswürdig sind. Nicht zuletzt ist die Digitalisierungsförderung unmittelbar an einen Kostenplan und ein Auswertungskonzept gebunden; dies verkennt aber die rechtliche und praktische Situation der allermeisten Archivfilme sowie die Verleihpraxis der Film-archive, die nicht mit kommerziellen und gewinnorientierten Filmverleihern gleichzustellen sind.

Die Fokussierung der Richtlinie auf Rechteinhaber und kommerzielle Auswerter sowie die damit einhergehende Vernachlässigung der Filmarchive ist auch in den Förderentscheiden 2012-2014 ablesbar. So befindet sich unter den Antragsstellern kein einziges Filmarchiv, wobei die Murnau-Stiftung allerdings in ihrer Eigenschaft als Rechteinhaber antrags-berechtigt ist. Kein einziger Film aus dem Kaiserreich erhielt eine Digitalisierungs-Förderung, Filme aus der Weimarer Republik immerhin 14, Filme aus dem „Dritten Reich“ nur vier. Aus der Liste der 500 filmhistorisch wertvollen und förderungswürdigen Filme des Deutschen Kinematheksverbundes, eine der Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung, sind aus dem Zeitraum bis 1945 von 153 Titeln nur drei mit Hilfe einer FFA-Förderung digitalisiert worden. Aus der Liste der 1995 vom Kinematheksverbund erstellten Liste der wichtigsten deutschen Filme2 – ebenfalls eine Förderungs-Voraussetzung – wurden nur neun Titel aus dem Zeitraum bis 1945 (46 Titel insgesamt) gefördert; ein Film wird in beiden Listen geführt.

1.2. Laut Urheberrechtsgesetzes (UrhG) können seit 1. Januar 2014 Archive, Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verwaiste Filmwerke digitalisieren und online veröffentlichen

So wichtig diese Regelung ist, so notwendig ist es aber auch, die Archive personell und finanziell in die Lage zu versetzen, um diese Digitalisierungen in die Wege zu leiten und ihre dauerhafte Bereitstellung zu gewährleisten.

1.3. Deutsches Filmregister beim Bundesarchiv (lt. Bundesarchivgesetz)

Leider berücksichtigt diese Regelung nur die Produzenten von Kinofilmen; Filme, die ihren Weg nichts ins Kino finden oder von vornherein nicht für eine Kinoauswertung produziert wurden, werden nicht erfasst. Auch ist dieses Filmregister nicht öffentlich einsehbar.

1.4. Bundesarchiv und Deutsches Filminstitut (DIF) sind im Kompetenznetzwerk Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) vertreten

Tatsächlich ist dieses Portal stark ausbaufähig; wünschenswert wäre zudem die Mitarbeit der Deutschen Kinemathek und der anderen Mitglieder des Kinematheksverbundes sowie weiterer Filmarchive. Derzeit sind in der DDB für den Zeitraum 1895-1933 104 Filme und aus dem „Dritten Reich“ 36 Filme, teilweise sogar nur ausschnittsweise, online. Aus dem Zeitraum 1945-1990 finden sich 59 Titel, die meisten davon Trailer. Auch für den Zeitraum nach 1990 sind fast ausschließlich Trailer hinterlegt. Zu den Filmen werden nur spärliche filmografische Angaben geliefert; eine Verlinkung mit filmportal.de wäre dringend geboten.

2. Förderung bestehender Filmeinrichtungen

2.1. Die Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK) wird bereits seit 2004 durch das BKM gefördert, allein im Haushaltsjahr 2013 mit rund 7,5 Mio. Euro

Mit diesen Mitteln deckt die Deutsche Kinemathek ein vielfältiges Angebot ab, zu dem auch die Pflege eines bedeutenden Filmbestandes gehört. Da die Digitalisierung des Filmerbes – das trifft auf alle Archive zu, die Filme bewahren und bereitstellen – jedoch eine neue Aufgabe bedeutet, sind hierfür auch dauerhaft zusätzliche Personal- und Sachmittel zur bereitzustellen. 

2.2. Das Deutsche Filminstitut (DIF) erhielt im Jahr 2013 320.000 Euro, womit in erster Linie ein online verfügbares Filmportal unterstützt wird, das eine frei zugängliche und vollständige Filmographie a l l e r deutschen Kinofilme bietet

Tatsache  ist, dass dies zwar der Anspruch des Filmportals ist, es  aber – obschon bedeuten-des geleistet wurde und das Portal sich als zentrale Anlaufstelle für Informationen zum deutschen Film bewährt hat – bei weitem nicht alle deutschen Filme (und nicht einmal alle Kinofilme) dokumentiert. Filme, die nicht im Kino liefen wie Industriefilme, Filme der politischen Bildung, Alternativproduktionen usw. sind nur zu einem geringen Teil erfasst. Auch die Erschließungstiefe der Datensätze variiert stark: Aktuelle Produktionen sind präzise dokumentiert, ältere – und das ist die überwiegende Mehrzahl – meist nur fragmentarisch. Eine systematische und regelmäßige Pflege der Datensätze kann jedoch nur durch einen deutlich aufgestockten Personalbestand (Filmwissenschaftler) gewährleistet werden.

2.3. Das Bundesarchiv, das als das zentrale Filmarchiv jährlich 300 bis 400 Filme sichert, erhielt 2013 allein 230.000 Euro für Digitalisierungsaufgaben. Das Bundesarchiv stellt heute schon rund 55.000 Filmwerke der Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der Digitalisierung ist hier auch die sachgerechte Unterbringung des nationalen Filmerbes von Belang, weshalb der Ausbau des Filmarchivs des Bundesarchivs in Hoppegarten vorbereitet wird

Der Filmbestand des Bundesarchiv-Filmarchivs umfasst derzeit rund 147.000 Filme.3 Ausweislich der Online-Datenbank (Stand: 4.5.2015) „Benutzungsmedien Film“ hält das Bundesarchiv-Filmarchiv rund 46.000 Filme im 16mm- und 35mm-Format zur Benutzung bereit. Da aber eine nicht bekannte Anzahl von Filmen in zwei oder mehr Kopien vorliegt, dürfte die Zahl der benutzbaren Filmtitel geschätzt unter 40.000 liegen. Demgegenüber stehen an VHS- und DVD-Benutzerkopien – die zum Teil verschickt werden können und so den Interessenten die Anreise ins Bundesarchiv ersparen – nur 9.630 resp. 8.275 zur Verfügung. DCPs für Kinovorführungen werden derzeit nicht verliehen.

Jährlich kommen aber neue Filme ins Bundesarchiv-Filmarchiv. 2013 waren es 2.660 Dokumentar- und 1.768 Spielfilme, von denen ein Großteil für die Sicherung und Benutzung archivarisch aufgearbeitet werden muss. Der Berg an nicht gesicherten und daher nicht benutzbaren Filmen wächst somit Jahr für Jahr weiter an anstatt dass er abgebaut wird.

Abgebaut wurde dagegen im Bundesarchiv-Filmarchiv das Personal: Arbeiteten noch 1998 noch 111 Personen im Bundesarchiv-Filmarchiv (mit Teilzeitkräften 132)4, so waren es 2014 nur noch 64. Dieser Personalabbau muss gestoppt und umgekehrt werden. Nur durch eine deutliche Aufstockung des Fachpersonals im Bundesarchiv-Filmarchiv, der Deutschen Kinemathek und dem Deutschen Filminstitut – DIF können die filmarchivarischen Arbeiten im digitalen Zeitalter sichergestellt werden.

2.4. Die DEFA-Stiftung (mit 250.000 Euro), die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung (mit 250.000 Euro), die Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK) (mit 200.000 Euro) und das Deutsche Filminstitut (mit 100.000) teilten sich die 1 Mio. Euro, die 2013 zur Digitalisierung zur Verfügung gestellt wurden

Tatsache  ist, dass diese Gelder, zumal es sich um einmalige Zuwendungen handelt, angesichts der Kosten der Digitalisierung nicht annähernd ausreichen, um eine größere Anzahl von Filmen digitalisieren zu lassen. Die Digitalisierung in HD (High Definition) eines programmfüllenden Spielfilms kostet zwischen 15.000 und 20.000 Euro.5 Zahlen aus der Schweiz gehen sogar von 30.000 Franken [28.776 €] aus, um analoge Negative, die sich in gutem Zustand befinden, scannen zu lassen.6 Mit einer Zuwendung von 250.000 Euro lassen sich demzufolge höchstens 10 bis 15 Spielfilme digitalisieren. Kommen noch Restaurierungsarbeiten hinzu, steigen die Kosten rapide an. Die Digitalisierung von Konrad Wolfs Goya (1971) schlug mit 45.000 Euro zu Buche7, der Schweizer Film Das Boot ist voll kostete 336.000 Euro8 und Fritz Langs Die Nibelungen gar 750.000 Euro.9

Zudem ist diese Mittelvergabe nicht transparent. So wurde nicht kommuniziert, warum nur ausgewählte Archive und Stiftung gefördert wurden und andere nicht. Es fehlt weiterhin eine umfassende Digitalisierungsstrategie, die nur über einen öffentlichen Diskurs erarbeitet werden kann.

2.5. 200.000 Euro flossen in ein Pilotprojekt zum Aufbau eines Bestandskataloges des Kinematheksverbundes unter der Federführung der SDK, der künftig eine verlässliche Übersicht über sämtliche archivierte Filmwerke geben wird

Ein Bestandskatalog, der sämtliche in der Bundesrepublik archivierte Filme verlässlich erfassen soll, stellt in der Tat eine Herkulesaufgabe dar.10 Sinnvollerweise müssten zudem die in ausländischen Archiven aufbewahrten Kopien des deutschen Filmerbes mit erfasst werden. Ein Pilotprojekt kann die Grundstruktur einer derartigen Datenbank ausarbeiten; das Einpflegen der Daten und insbesondere ihre ständige Aktualisierung und Pflege erfordern aber einen hohen und kontinuierlichen Personaleinsatz von filmhistorisch ausgebildeten Mitarbeitern, der nur über ausreichende Planstellen abzudecken ist.

Der Kinematheksverbund, dessen Hauptmitglieder das Bundesarchiv, die SDK und das DIF sind, erfüllt seit 1978 die Funktion einer zentralen deutschen Kinemathek. Hier wurden bereits wichtige Weichenstellungen zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes vorgenommen, um das umfangreiche Vorhaben der Digitalisierung des nationalen Filmerbes umzusetzen

Über diese „Weichenstellungen“ ist bisher öffentlich nichts bekannt; die letzten Einträge auf der Website des Kinematheksverbundes datieren von 2010.11 Die Öffentlichkeit – Filmschaffende, die ihre Materialien in die Obhut der Archive geben, Kinobetreiber, Filmwissenschaftler und Kuratoren – haben aber ein Recht, an diesem Prozess teilzuhaben und ihr Fachwissen einzubringen. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen mit unseren Petitionen, dass weit über die Fachkreise hinaus breite Teile unserer Gesellschaft an der Erhaltung und Digitalisierung unseres Filmerbes interessiert sind.

Im übrigen halten wir an dem in unserer Petition formulierten Vorschlag fest, eine Koordinierungsstelle zu schaffen, um eine breit angelegte Digitalisierung des Filmerbes vorzubereiten und zu steuern. Sie könnte im Rahmen des Kinematheksverbundes eingerichtet werden. In ihr sollte sich nicht nur das erforderliche Fachwissen konzentrieren. Sie müsste vielmehr auch ein kohärentes strategisches Konzept entwickeln und zur Diskussion stellen, das allen Filmarchiven den Zugang zu den zur Verfügung gestellten Mitteln sichert, deren Anträge auf Digitalisierung prüft und für eine sachgerechte Verteilung und Verwendung der Mittel sorgt.

Berlin, den 21. Juni 2015

Stellungnahme als PDF

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4_ Personal des Bundesarchivs (Stand: 31.12.1999), in: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv, 8. Jg., Nr. 2/3, 2000, S. 98. Aufteilung nach organisatorischen Aufbau. Unter „Aufteilung nach Dienstorten“ werden 113 Mitarbeiter angeführt.


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