Novellierung des Filmförderungsgesetzes 2017
Stellungnahme des Verbands der deutschen Filmkritik e.V. (2.3.2015)
Der Verband der deutschen Filmkritik (VDFK), Berlin, betont in seiner Stellungnahme zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes auch die Nachhaltigkeit im Kino und fordert daher mehr analoge Abspielmöglichkeiten: „Die Einrichtung von sogenannten Hybridkinos mit 35mm- und 16mm-Projektoren über die Kinematheken hinaus ist daher zu fördern.“
Zur Pflege des Filmerbes heißt e in der Stellungnahmes, dass im europäischen Vergleich „sowohl die Lage der Archive, der Zustand alter Kopien, wie auch die Zugänglichkeit älterer Filme desaströs“ sei. Daher sei die finanzielle Ausstattung der Archive und ihrer Etats für Restaurierungen „deutlich zu erhöhen“, denn „ein Kinoarchiv ist nicht weniger wichtig als eine Bibliothek oder ein Museum für bildende Kunst.“
http://www.vdfk.de/news/view/183-stellungnahme-zur-novellierung-des-filmforderungsgesetzes-2017
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