Statements/Comments

[2016/08/03]

Fatale Tendenz zur Selektion

Anmerkungen der Initiative "Filmerbe in Gefahr" zur "Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Schutz des deutschen audiovisuellen Kulturerbes (Entwurf vom 20.02.2016)"

31.7.2016. – Es ist richtig: Die Zeit drängt! Das kulturelle Erbe, das auf analogen Datenträgern gespeichert ist, wird zunehmend unsichtbar. Es ist dringend erforderlich, es vor dem Verfall zu sichern, es zu bewahren und zugänglich zu machen, und es ist höchste Zeit, für diese Aufgaben valide Strategien zu entwickeln.

Doch die Vorschläge im vorliegenden Entwurf offenbaren – teils ausdrücklich, teils versteckt – eine fatale Tendenz zur Selektion. Begriffe wie „außerordentlich wertvoll“ suggerieren, dass es auch weniger wertvolle oder wertlose Kulturgüter gebe: Unterscheidungen, die für den Kunstbetrieb und das Feuilleton gelten mögen, aus der Sicht der Archive und einer verantwortungsvollen Kulturpolitik jedoch unhaltbar sind.
Die deutsche Filmgeschichte ist so lückenhaft überliefert, dass jedes Fragment "wertvoll" ist und archiviert werden muss. Nicht nur der Filmhistoriker, der seinem Medium verpflichtet ist, auch Medien- und Kulturhistoriker wie die Geschichtsforschung insgesamt sind, ebenso wie die Sozialwissenschaften, auf historisches Filmmaterial als Quellenmaterial angewiesen und an seiner Erhaltung interessiert.

Wir begrüßen daher, dass die vorgelegte Stellungnahme die Vielfalt des audiovisuellen Erbes hervorhebt und ausdrücklich auch die sog. Trivialkultur, Amateurfilme, Dokumentarfilme zur Kultur-, Sozial- und Industriegeschichte unseres Landes, ebenso "ephemere Werke" wie Werbe- und Lehrfilme geschützt wissen will. Umso mehr bestürzt der Gedanke, nur „bestimmte Überlieferungen“ zum Kulturerbe zu zählen, d.h. andere "Überlieferungen" offenbar nicht. Die Wortwahl ist vage, die Neigung zur Selektion jedoch sehr konkret. In ihrer Konsequenz führt sie zu Unterscheidungen, die das Bundesarchiv/Filmarchiv bereits praktiziert, indem es mit einem Begriff wie "archivwürdig" das Fallbeil gegen nicht-"archivwürdiges" Material ansetzt und dieses kassiert, ohne es vorher zu sichern.

"Was kann als audiovisuelles Kulturerbe gelten und was nicht?" So fragt, in diesem Sinne konsequent, das vorliegende Papier und plädiert für einen "Schulterschluss zwischen Gedächtnisinstitutionen und Experten", um diese Frage zu beantworten. Es wird jedoch keine allgemeine Antwort darauf geben. Auf einer rein technischen Ebene werden die Archive und ihre Experten zu entscheiden haben, welche Filme mit Priorität gesichert und umkopiert werden müssen. Hier sollte die Sicherung des Materials, also der konservatorische Aspekt, gegenüber wirtschaftlichen oder kuratorischen Erwägungen unbedingten Vorrang haben.

Die Digitalisierung selbst, so heißt es, solle "nach standardisierten Verfahren und zwar auch mit mobilen Einheiten vor Ort" realisiert werden, "um schnell Sicherung und Zugang schaffen zu können." Das erscheint uns wenig seriös und allzu kurzatmig gedacht, vor Schnellschüssen ist zu warnen. International verbindliche Standards für die Digitalisierung gibt es noch nicht, auch nicht im Rahmen der EU. Die Arbeitsprozesse selbst sollten in jedem Fall professionell, also bei entsprechenden Dienstleistern durchgeführt werden, die über das erforderliche Know-how verfügen.

Eine weitere Frage bleibt unbeantwortet: Wer entscheidet, welche Filme aus welchen Archiven wann und in welcher Reihenfolge aus dem BKM-Etat digitalisiert werden sollen? Das deutsche Filmerbe ist – mangels eines zentralen Archivs – weit verstreut; große Teile liegen bei den drei Kernmitgliedern des Kinematheksverbunds, bedeutende Teile aber auch bei den kooptierten Mitgliedern, wiederum andere bei zahlreichen kleineren und größeren Archiven sowie bei Privatsammlern. Von einer verlässlichen Übersicht über diese Vielfalt, geschweige von einem Gesamtkatalog des deutschen Filmerbes kann keine Rede sein.

Alle diese Probleme verweisen auf ein grundlegendes Dilemma: Zur Bewahrung, Sicherung und Zugänglichmachung des Filmerbes fehlt bis heute ein verbindliches Gesamtkonzept, das die neuen Möglichkeiten der digitalen Welt zentral berücksichtigt! Die Stellungnahme beklagt mit Recht, es mangele "an einer von allen betroffenen Interessengruppen gleichermaßen anerkannten schlüssigen inhaltlichen und technologischen Gesamtstrategie". Aber es lässt offen, was unter den "betroffenen Interessengruppen" zu verstehen sei. Nach unserer Auffassung sind zu allererst die drei Kernmitglieder des Kinematheksverbundes – Stiftung Deutsche Kinemathek, Bundesarchiv-Filmarchiv und Deutsches Filminstitut-DIF – aufgerufen, diese Gesamtstrategie in Kooperation mit den kooptierten Mitgliedern und kleineren Archiven zu entwickeln. Zu fordern ist außerdem ein Beirat aus Film-, Kultur- und Medienwissenschaftlern, der die praktischen Arbeitsschritte begleitet und unterstützt.

Die Digitalisierung unseres Filmerbes ermöglicht einen breiteren und vielfältigeren Zugang zu ihm als bisher, keineswegs jedoch – zumindest nach heutigem Kenntnisstand – seine Langzeitsicherung. Gewiss spricht auch der vorliegende Entwurf mehrfach und mit Nachdruck von "Sicherung" des Erbes, aber er lässt in dieser Frage die notwendige Trennschärfe vermissen. Die Forderung nach "digitaler Sicherung" herausragender Filmwerke enthält derzeit noch einen Widerspruch in sich. Zu begrüßen ist, mit Blick auf die Nitrozellulose-Bestände, der Hinweis auf die Notwendigkeit, die geltende Sprengstoffgesetzgebung zu korrigieren und auf die Bedeutung von zukunftsfestem analogem Trägermaterial für die Langzeitsicherung von Foto- und Filmmaterial. Aus diesen Feststellungen leiten die Autoren jedoch keine Schlussfolgerungen, geschweige denn Forderungen ab. Es ist nicht zu erkennen, dass sie die Gesamtproblematik der physischen Aufbewahrung unseres analogen Filmerbes sehen und nach Lösungen suchen.

Internationale Experten warnen seit langem vor den beträchtlichen Unsicherheiten der digitalen Speichertechnologie und den immensen Kosten, die die schnelle Alterung von Hard- und Software verursacht. Eine Lösung des Problems sehen sie in der Ausbelichtung der Digitalisate auf langzeitstabilen Rohfilm (nach heutigem Standard Polyesterfilm) für Archivzwecke und für spätere Digitalisierungen nach dem jeweils erreichten technischen Standard. Für diese physische Archivierung ist allerdings eine Infrastruktur analog arbeitender Werkstätten lebenswichtig: Kopieranstalten, filmverarbeitende Betriebe und analoge Restaurierungskapazitäten. Während Schweden sein zentrales Kopierwerk weiterbetreibt und in den USA sogar neue Betriebe entstehen, werden in Deutschland die letzten analog arbeitenden Einrichtungen unter dem Druck ökonomischer Zwänge beseitigt; die angekündigte Schließung des dem Bundesarchiv-Filmarchiv angeschlossenen s/w-Kopierwerks ist dafür nur ein Beispiel.

Es müssen daher öffentliche Mittel für den Erhalt einer analogen Infrastruktur bereitgestellt werden, damit der Rohfilm als archivisches Trägermaterial bezahlbar bleibt und auch in Zukunft die Möglichkeit besteht, erstklassige Archivkopien herzustellen. Das gilt für unser historisches Filmerbe ebenso wie für die gegenwärtige und zukünftige (digitale) Filmproduktion. Wer sich für den "Schutz des deutschen audiovisuellen Kulturerbes" einsetzt, muss die Zusammenhänge benennen und die daraus resultierenden Forderungen artikulieren, um die politisch Verantwortlichen zu erreichen. Es ist bedauerlich, dass das vorliegende Diskussionspapier in diesem Bemühen auf halbem Wege stehen bleibt.

Der Deutsche Kulturrat legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei der hier kommentierten „Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Schutz des deutschen audiovisuellen Kulturerbes; 3. Entwurf vom 20.02.2016“ nicht, wie der Titel nahelegt, um eine Stellungnahme des Deutschen Kulturrates, „sondern um den Entwurf innerhalb eines Diskussionsprozesses der Sektion Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien“ handelt. – Dieser Entwurf war die Grundlage des Symposiums „Vergangenheit braucht Zukunft!“, das die Sektion „Film, Rundfunk und Audiovisuelle Medien“ in Kooperation mit dem Deutschen Kulturrat am 8. Juli 2016 abhielt; er wurde anschließend den Teilnehmern zur Kommentierung vorgelegt.

Permalink: filmerbe.org/ref/?300,236



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