There is no translation of this page available.
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Mit der Petition wird der Erhalt des filmischen Kulturgutes als gesamtstaatlichnationale Aufgabe gefordert.
Der Petent setzt sich dafür ein, das filmische Kulturgut als Erbe zu sichern. Auch im digitalen Zeitalter sei dies dringend notwendig. Der Filmbestand sei von chemischem Zerfall bedroht. Daher sei eine zentrale Koordinierungsstelle aus dem Verbund der deutschen Kinematheken zu schaffen, wo Fachwissen gebündelt werde, die anstehende Digitalisierung vorbereitet und die Bedingungen für die entsprechende Auftragsvergabe ausgehandelt werden. Diese gewaltige Aufgabe sei nur von allen Archiven gemeinsam zu stemmen. Auch gehe es um die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel. Der Petent nennt Frankreich als Vorbild, wo in sechs Jahren 400 Millionen Euro für diese Aufgabe bereitgestellt würden, während es in Deutschland pro Jahr gerade mal 2 Millionen Euro wären.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
Die Petition beruht auf einer Resolution, die von mehr als 70 Filmschaffenden und Filmwissenschaftlern verfasst und unterschrieben wurde, darunter die Regisseure Edgar Reitz und Harun Farocki.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 15 Diskussionsbeiträge und 419 Mitzeichnungen eingegangen. Den Petitionsausschuss erreichte zudem eine Petition gleichen Inhalts, die wegen des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen wird. Es wird um Verständnis gebeten, wenn nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:
Der Petitionsausschuss sieht das Anliegen der Petition als berechtigt an und begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Erhalt des Filmerbes als wichtiges Anliegen definiert. Dies hat auch Niederschlag gefunden im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 27. November 2013, in dem es (unter Punkt 4.3 ‚Kultur, Medien, Sport‘) heißt (S. 136):
«Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und im digitalen Zeitalter sichtbar bleiben. Es bedarf hierfür neben einer Digitalisierungsförderung des Bundes auch der Beteiligung der Länder und der Filmwirtschaft. Die deutsche Stiftung Kinemathek ist als eine der zentralen Einrichtungen zur Bewahrung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu stärken.»
In der jüngeren Vergangenheit wurden bereits Maßnahmen getroffen, die den Erhalt und die Bereitstellung des Filmerbes voranbringen. Dies betrifft sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Förderung der bestehenden Filmeinrichtungen.
Was die rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, so sind mit Gültigkeit seit 1. Januar 2014 in zwei Bereichen neue Regelungen zu nennen:
Zu den Film-Einrichtungen und deren Förderung hinsichtlich der Sicherung und Bereitstellung des Filmerbes ist Folgendes festzuhalten:
Der Kinematheksverbund, dessen Hauptmitglieder das Bundesarchiv, die SDK und das DIF sind, erfüllt seit 1978 die Funktion einer zentralen deutschen Kinemathek. Hier wurden bereits wichtige Weichenstellungen zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes vorgenommen, um das umfangreiche Vorhaben der Digitalisierung des nationalen Filmerbes umzusetzen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Petitionsausschuss die Errichtung einer weiteren gemeinsamen Stelle aller deutschen Filmarchive zur Aufarbeitung und Erhaltung des Filmbestandes nicht für erforderlich. Die gesamtstaatliche Aufgabe der dauerhaften Erhaltung und Zugänglichmachung des Filmbestandes ist auf gutem Wege und wird weiter vorangetrieben werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher nach gründlicher parlamentarischer Prüfung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
[Pet 3-18-04-2262-001110 Filmwesen]
© 2011-2023 filmerbe-in-gefahr.de | Impressum/Datenschutz | top of page