„Teilweise entsprochen“
Der Deutsche Bundestag hat das Petitionsverfahren „Filmerbe in Gefahr“ abgeschlossen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition „Filmerbe in Gefahr“ (Petition 47385 – Filmwesen - Erhalt des filmischen Kulturgutes vom 26. November 2013) am 26. Februar 2015 abschließend beraten und das Petitionsverfahren abgeschlossen, weil dem Anliegen bereits „teilweise entsprochen“ wurde. Die „gesamtstaatliche Aufgabe der dauerhaften Erhaltung und Zugänglichmachung des Filmbestandes“ sei auf einem gutem Wege und werde weiter vorangetrieben.
Auf der Grundlage einer Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sieht der Petitionsausschuss „das Anliegen der Petition als berechtigt an und begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Erhalt des Filmerbes als wichtiges Anliegen definiert.“
Nach einer Auflistung der bereits unternommenen Schritte zum Erhalt des Filmerbes, insb. der rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedener Fördermaßnahmen heißt es abschließend, im Kinematheksverbund „seien bereits wichtige Weichenstellungen zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes vorgenommen [worden], um das umfangreiche Vorhaben der Digitalisierung des nationalen Filmerbes umzusetzen.“ (Pet 3-18-04-2262-001110)
Hier kann die vollständige Begründung als pdf abgerufen werden.
Der vollständige Text der Begründung des Petitionsausschusses liegt auch auf "Abschluss Petitionsverfahren" unter dem Reiter "Petition". In Kürze werden wir dort auch eine Stellungnahme veröffentlichen.
Permalink: filmerbe.org/ref/?201,143