Bundesarchiv: Grundsätzlicher Verzicht auf analoge Filmkopierung
Nachträgliche Ausbelichtungen auf Film aber nicht ausgeschlossen
29. November 2018. – Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD (Drucksache 19/4969 vom 12. Oktober 2018) zur anstehenden Schließung des Kopierwerks des Bundesarchivs in Berlin-Hoppegarten geht hervor, dass das Bundesarchiv sowohl die Nutzungs- als auch die Sicherungskopien von Filmen nur noch digital vornimmt. Das Bundesarchiv habe entschieden, „grundsätzlich“ auf die analoge Filmkopierung zu verzichten. Für diese Sicherungsstrategie des Filmerbes führt die Bundesregierung (Drucksache 19/5753 vom 13. November 2018) mehrere Argumente an:
– Die Filmproduktion sei bereits fast vollständig digitalisiert.
– Die Nutzer würden zunehmend Filme in digitalen Formaten nachfragen.
– Im Kopierwerk erfolge jetzt schon „auch bei anschließender analoger Ausbelichtung zunächst eine digitale Abtastung“.
– Analoges Filmmaterial werde „kaum noch angeboten und letztlich nicht mehr verfügbar sein.“ Eine „zusätzliche nachträgliche Ausbelichtung zu einem anderen Zeitpunkt“ sei jedoch nicht ausgeschlossen.
– Die Wartung der im Kopierwerk vorhandenen Maschinen könne nicht mehr gewährleistet werden. „Die erforderlichen Fertigkeiten im Rahmen des Berufsbildes sowie die Produkte für die verschiedenen Funktionsbereiche und Ersatzteile sind zunehmend nicht mehr auf dem für den Weiterbetrieb erforderlichen Stand verfügbar.“
– Beim Verzicht auf analoge Ausbelichtungen handele das Bundesarchiv in Übereinstimmung mit anderen nationalen Filmarchiven.
Die Gefahr des Überlieferungsverlustes bei Digitalisaten will das Bundesarchiv dadurch minimieren, dass es „mehrfach redundante Platten-Band-Speichersysteme“ aufbaut.
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
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