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[2016/07/07]

Worauf noch warten?

LINKE mit eigenem Antrag zum Erhalt des Filmerbes

7. Juli 2016 – Der Antrag „Nachhaltige Bewahrung, Sicherung und Zugänglichkeit des deutschen Filmerbes gewährleisten“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE wurde heute in erster Lesung, ohne Debatte, im Plenum des Deutschen Bundestages eingebracht. Nach der parlamentarischen Sommerpause folgt die Debatte im Ausschuss für Kultur und Medien sowie in der zweiten Lesung.

DIE LINKE fordert von der Bundesregierung eine gesamtstaatliche Strategie zur Sicherung, Digitalisierung und Zugänglichmachung des Filmerbes bis spätestens 2017. Diese sollte in Abstimmung mit den Ländern und der Filmwirtschaft erarbeitet werden:

"Die personelle und finanzielle Ausstattung der Archive und der Digitalisierungsvorhaben ist höchst defizitär. Es droht der Verfall des analogen Filmmaterials und damit des nationalen Filmerbes. Film ist ein dem Buch gleichwertiges Kulturgut und gehört zum nationalen Kulturerbe. Laut Antrag sollen alle Filme ab 1895 gesammelt, archiviert, katalogisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die jährlichen Kosten von 30 Millionen Euro sollen zwischen Bund, Ländern und der Filmwirtschaft gedrittelt werden. Mit einer zweckgebundenen Kinokartenabgabe von fünf Cent könnte zudem das Kinopublikum mit einbezogen werden."

Nach der Sommerpause wird die Debatte um die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) abgeschlossen. Auch hierzu hat DIE LINKE einen eigenen Antrag „Filmförderung“ eingebracht, in dem die Bewahrung des Filmerbes ein hervorgehobener Punkt ist. DIE LINKE fordert hier die Ausweitung des Förderauftrags der Filmförderungsanstalt (FFA).

Dokumente zur Filmpolitik der LINKEN

(Nach einer Pressemitteilung der LINKEN vom 7. Juli 2016)

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