BKM begründet die ungleiche Erhöhung der Digitalisierungsgelder
Besonderer Förderschwerpunkt: Dokumentarfilme ohne Kinoqualität
15. April 2017. – Wie die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 13. April auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Petzold (DIE LINKE) mitteilte, will sie mit der Vergabe einer weiteren Million Euro an Digitalisierungsmittel „besondere Schwerpunkte“ setzen. Mit den zusätzlichen Geldern sollen das Bundesarchiv, die Deutsche Kinemathek und das Deutsche Filminstitut – DIF „Dokumentarfilmmaterial digitalisieren [...], das keine Kinofilmqualität aufweist, aber gedenkpolitisch bzw. zeitgeschichtlich relevant ist.“
Die BKM verweist darauf, dass die DEFA-Stiftung und die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung wie bisher die auswertungsorientiere Digitalisierungsförderung der Filmförderungsanstalt (FAA) in Anspruch nehmen können. Die Digitalisierungsförderung der FAA beinhaltet allerdings nur einen Zuschuss von maximal 15.000 Euro; der Antragsteller muss einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent vorweisen. Außerdem muss er ein „plausibles und detailliertes Auswertungskonzept“ vorgelegen, das für historische Filme jenseits der Klassiker nur schwer zu erbringen sein dürfte.
Permalink: filmerbe.org/ref/?100,317